Haus- und Pausenordnung

In unserer Schule sollen Lernen und Spielen Freude bereiten.
Gegenseitige Rücksichtnahme und tolerantes sowie gewaltfreies Miteinander sind selbstverständlich. Darum sind alle Schüler/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen aufgerufen, für eine freundliche Atmosphäre, Ordnung und Disziplin zu sorgen.


Dieses Bestreben soll durch die HAUSORDNUNG unterstützt werden.

 

Haus
  1. Speiseraum und die Kellerräume stehen ab 6:45 Uhr Busschülern bei entsprechender Witterung zur Verfügung. Für alle Schüler/innen ist 10 min vor Unterrichtsbeginn Einlass.
  2. Alle Schüler/innen benutzen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich die Ein- und Ausgänge der Hofseite. Die vordere Schuleingangstreppe wird nur in Ausnahmefällen (und nur in Begleitung Erwachsener) genutzt.
  3. Nach den Unterrichtsstunden sind die Räume und Flure ordentlich und sauber zu verlassen. (Tafel abwischen, Tische und Stühle entsprechend geordnet, Fenster geschlossen, Licht aus) Am Ende der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt.
  4. Die Schüler/innen verlassen zu den Hofpausen zügig den Klassenraum und begeben sich auf den Schulhof. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Raum und schließt ab.
  5. Im Schulhaus gehen wir  langsam und leise auf der rechten Seite.

 

Schulhof
  1. Vor Unterrichtsbeginn und während der Hofpausen halten sich alle Schüler/innen auf dem Schulhof auf.
    1. Fahrräder sind im Fahrradständer abzustellen und zu sichern. Das Befahren des Schulhofes ist nicht gestattet. (Ausnahme: Versorgungsfahrzeuge)
    2. Schneeballwerfen und das Anlegen von Rutschbahnen ist nur nach Absprache und unter Aufsicht erlaubt.
  2. Bei Regenwetter
    1. Bus- und Hortkinder verbleiben bis 7:10 Uhr in den Kellerfluren und im Speiseraum. Ab 7:10 Uhr gehen diese Kinder und auch alle anderen Schulkinder in ihre Klassenräume. (Aufsicht übernimmt die Frühaufsicht bzw. ab 7:10 Uhr der Fachlehrer der 1. Stunde)
    2. Während der großen Pausen bleiben alle Schüler im Klassenraum oder in den Fluren.
    3. (Aufsicht übernimmt die unterrichtende Lehrkraft der 2. bzw. 4. Std.)
  3. Verschiedenes
    1. Auf dem Gelände und im Schulhaus der Elsterlandgrundschule besteht Alkohol- und Rauchverbot!
    2. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen!
    3. Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat  abgegeben!
    4. Bei vorsätzlichen Beschädigungen werden Schüler/innen (Eltern) zur Rechenschaft gezogen und haben für den materiellen bzw. finanziellen Schaden aufzukommen. Die Schule übernimmt keine Haftpflichtschäden.
    5. Verboten sind alle nicht im schulischen Zusammenhang stehenden, leicht als Waffen oder sonst zur Gewaltanwendung zu gebrauchenden Gegenstände und Stoffe.
    6. Mitgeführte Handys bleiben ausgeschaltet. Handygebrauch ist nur nach Aufforderung erlaubt. Bei Missbrauch haften die Eltern (z.B. unerlaubte Fotos und deren Verbreitung,…)
    7. Das Mitbringen von Wertgegenständen (auch Handys) liegt in der Verantwortung der Schüler/innen und Eltern.

 

Pausen dienen der Erholung.
Jeder soll sich auf unserem Schulhof wohl fühlen.